Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen wie Datenschutz- und
Berufsverbände warnen heute in einem Brief an die Ampel-Koalition, die
von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von
Internetadressen (IP-Adressen) wäre zum Schutz von Kindern ungeeignet
und ein schwerer Eingriff in Grundrechte, weil IP-Adressen zur
umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten
Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden
können. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare
Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie
Presseinformanten.
Morgen wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden
inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht
vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist
europarechtlich nicht verboten, wird jedoch vom Koalitionsvertrag abgelehnt.
Mit dem Offenen Brief wendet sich der Arbeitskreis gegen
Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gemeinsam mit 26
Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin
Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an
Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP. Zu den Erstunterzeichnenden
gehören unter anderem die Deutsche Aidshilfe, die Deutsche Vereinigung
für Datenschutz, der Deutsche Fachjournalisten-Verband, die
Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die
Neue Richtervereinigung, Reporter ohne Grenzen und der Republikanischer
Anwältinnen- und Anwälteverein.
Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel.
Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen
Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und
Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein
Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.
Der Offene Brief im Wortlaut:
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